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Klage- und Rügegericht zu Volkmannrode

Auf einer kleinen Bergkuppe über dem Flüsschen Eine, zwischen Stangerode und Tilkerode liegt die wüste Ortschaft Volkmannrode. Sie liegt nur etwa 300 m nördlich der L 228 ca. 2 km südwestlich von Stangerode und 3 km nordöstlich von Tilkerode.

Erstmals urkundlich erwähnt wird die Siedlung in der Herrschaftszeit von Kaiser Otto III. indem dieser Fulkmersroth dem Hochstift Naumburg übereignete. Im Jahr 1360 gelangte der Ort in den Besitz der Grafen Heinrich und Otto von Anhalt. Volkmannrode war damals der fürstliche Haupthof einiger umliegender, heute auch wüst liegender Gemeinden: unter anderem Wiebeck, Eskaborn, Doderleben und Allrode.

Mitte des 15. Jahrhunderts wurde der Ort Volkmannrode von seinen Einwohnern aus unbekannten Gründen verlassen. Die Bewohner siedelten sich in den umliegenden Dörfern an. Volkmannrode hatte jedoch Bedeutung als Standort einer mittelalterlichen Gerichtsstätte und deren Geschichte reicht häufig bis weit in die vorgeschichtliche Zeit hinein. Ein Gerichtstag wurde allerdings erstmals im Jahre 1489 urkundlich erwähnt.

Volkmannrode war eine anhaltische Enklave innerhalb der Grafschaft Mansfeld. Die ehemaligen Volkmannröder Einwohner, die in die umliegenden Mansfelder Dörfer umgesiedelt waren, behielten aber ihre Felder, Wälder und Wiesen und waren somit den anhaltischen Fürsten gegenüber weiterhin steuerpflichtig. Dazu wurde Walpurgis (1. Mai) und Michaelis (29. September) unter einer gewaltigen Linde nahe der Resten der alten Dorfkirche Gericht gehalten sowie Steuern und Abgaben erhoben. Das Harzer Saalbuch von 1608 beschreibt erstmalig die Durchführung der Gerichtstage und erwähnt den Neubau eines schindelgedeckten„Schoppens“.

Das Harzer Saalbuch von 1608 beschreibt erstmalig die Durchführung dieser Gerichtstage und erwähnt den Neubau eines schindelgedeckten „Schoppens“. Sinngemäß heißt es dazu in diesem Rechtsregister: Zu den Gerichtsverhandlungen hatten alle Familien zu erscheinen, welche Besitzungen in der anhaltinischen Flur hatten. Dies waren Bauern aus Tilkerode, Stangerode, Abberode aber auch aus weiter gelegenen Orten. Begleitet von 4 (vorher 12) Harzgeröder Bürgern der Schützengilde mit ihren besten Gewehren, erschienen der Richter, ein Schöffe, ein Gerichtsschreiber und ein Gerichtsdiener des Justizamtes Harzgerode. Durch Salutschüsse gegen 10.00 Uhr wurden die Verhandlungen begonnen. Behandelt wurden Grenzstreitigkeiten, Jagd- und Forstfrevel, und es wurden die Steuern und Abgaben erhoben. Schwere Vergehen und Verbrechen wurden allerdings an den Grafen überwiesen und von diesem verhandelt.

Zur Versorgung des hohen Gerichtes wurden je 2 Familien aus Stangerode, Tilkerode und Abberode von der Teilnahme befreit, welche im nahe gelegenen Harzflüsschen Forellen zu fangen hatten. Wie über Jahrhunderte üblich, fanden die Verhandlungen unter einer uralten Linde – der Gerichtslinde – statt. Die etwa 30 Fuß Umfang messende Gerichtslinde von Volkmannrode stürzte 1860 um. Umgehend wurde neben der Kirchenruine eine neue Linde gepflanzt. Derartige Gerichtsverhandlungen fanden am Rügegericht Volkmannrode immerhin bis in das Jahr 1875 statt; nach einem Vergleich der Länder Preußen und Anhalt wurde dann die Durchführung des Gerichtes aufgegeben.

Die zu Beginn des 17. Jahrhunderts erbaute Gerichtshütte ist bis heute erhalten und in gutem, restauriertem Zustand. Auch die Reste eines Turmes – die so genannte Wüste Kirche – sind in unmittelbarer Nähe noch erhalten. Die neue Gerichtslinde hat inzwischen auch beträchtliche Ausmaße erreicht und steht inzwischen als Naturdenkmal unter Schutz.

Das Klage- und Rügegericht Volkmannrode gilt heute als die älteste erhaltene derartige Gerichtsstätte im deutschsprachigen Raum und wurde daher als Flächendenkmal ausgewiesen.

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Copyright der Fotos und der Texte Bernd Sternal 2014