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4. Die Situation der Bauernschaft

Die Landwirtschaft war während der gesamten Epoche des Mittelalters mit Abstand der wichtigste Wirtschaftszweig. Selbst gegen Ende des 15. Jahrhunderts, als die Zahl der Städte erheblich zugenommen hatte, lebten noch zwischen 80 und 90 Prozent der Bevölkerung auf dem Land und arbeiteten im Agrarsektor. Die Agrartätigkeit war vom Früh- bis zum Spätmittelalter insgesamt geprägt durch den Feudalismus und die Installation der Grundherrschaft als sein wesentliches Merkmal. Dies war auch in der Harzregion nicht anders.

Trotzdem ist nicht zu verkennen, dass im Spätmittelalter eine Abwanderbewegung vom Land in die Städte eingesetzt hatte. Viele Gründe sind dafür verantwortlich, schwerpunktmäßig aber wohl die im 14. und 15. Jahrhundert grassierende Pest. Man schätzt ein, das sich die Bevölkerungszahl in diesen zwei Jahrhunderten, bis zum Ende des Mittelalters um etwa ein Drittel dezimiert hatte. Dadurch bestand ein Überangebot an Nahrung und anderen Landwirtschaftlichen Produkten, das die Preise sinken ließ, was wiederum zu sinkenden Einnahmen der Landbevölkerung aber auch der Grundherren führte. Die Folgen waren die Aufgabe vieler Dörfer und Höfe, in der Harzregion geht man von bis zu 50 Prozent aus. Die Grundherren verfolgten eine simple Strategie um ihre Einnahmen zu erhöhen, sie steigerten die Abgabenlast beträchtlich und verstärkten die Armut und das Leid der Landbevölkerung. Zusätzlich zu den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Spannungen, kamen Faktoren im geistigen und religiösen Bereich hinzu, die für Sprengkraft sorgten und in der Reformation gipfelten.

Harz-Geschichte: Band 4 Reformation, Bauernkrieg und Schmalkaldischer Krieg  - Sternal Media

Im Harzgebiet entstanden im Hochmittelalter hunderte von Rodesiedlungen, etwa 1250 sind nachweisbar, deren Ursprung in den Ortsnamen besonders durch die Grundworte -rode, -brand und -schwend bezeugt werden. Gegen Ende des Mittelalters bestand davon kaum noch ein Drittel. In der Harzregion war es aber nicht nur die Pest, Aussatz sowie Missernten und Naturkatastrophen, die zu einer Dezimierung der Dörfer und der Bevölkerung geführt hatten. Es waren vor allem auch die zahllosen Fehden der Grundherren untereinander. Da deren Burgen nur schwer zu erobern waren, legte man den Schwerpunkt der Aktionen auf die Zerstörung der Dörfer und Höfe des Gegners.

In der Harzregion war um 1500 der Erbzinshof der wohl meist verbreitete Typ bäuerlichen Besitzes. Gegen festgelegte Abgaben und Dienste an die Grundherren, war diese Form des Besitzes vererbbar. Ursprünglich war der Zehnt die gängige Steuer, die abgängig war vom Ernteertrag der Bauern. Nun mussten sie auch in Jahren schlechter Ente oder gar Missernte in voller vereinbarter Höhe entrichtet werden. Dies führte zu einer Verschuldung fast aller hier ansässigen Bauern, die aus eigener Kraft auch kaum wieder abgebaut werden konnte. Die Grundherrschaften sicherten sich so feste Einkünfte, da die damalige Gerichtsbarkeit auf ihrer Seiten stand, konnte die Bauernschaft nichts dagegen setzen. Augenfällig ist auch, dass in andern Regionen die Grundherren große Eigenwirtschaften betrieben, was für die Harzregion nur vereinzelt nachzuweisen ist.

Zwei weitere wesentliche Faktoren die dazu führten, dass die Landbevölkerung zum offenen Aufstand überging war die Allemende und der Frondienst. Die Allmende, das Gemeindeeigentum mit dem Recht zur freien Nutzung von Wald, Wiese, Weide und Wasser, wurde immer mehr von den Grundherren eingeschränkt. Das beeinträchtigte die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Produktion. In der Harzregion war die Viehzucht schon von alters her ein bedeutender Faktor. Im Spätmittelalter wurden die Zugänge zu Wäldern, Weiden und Gehölzen sowie zum Wasser den Viehhaltern aber immer mehr verweigert bzw. nur noch gegen zusätzliche Abgabe erlaubt – sonst wurde das Weiderecht entzogen – was die Tierhaltung erheblich schmälerte. Auch ließen sich die Grundherren ständig neue Sonderabgaben einfallen: Beden (direkte Steuer auf bäuerlichen oder bürgerlichen Grundbesitz); Ziese (Braurecht im eigenen Hause); Rauchhuhn (Geflügelabgabe zu Neujahr); Besthaupt (fällige Naturalienabgabe beim Tod eines Bauern); Fräuleinsteuer (bei Verheiratung der Töchter des Grundherrn) und einige mehr.

Auch war es der ländlichen Bevölkerung untersagt sich in handwerkliche Zünfte zusammen zu schließen, wodurch die Preise der Dorfhandwerker durch die Kaufleute und städtischen Zunfthandwerker bestimmt wurden.

Der weitere Stein des Anstoßes waren die Frondienste. Zwar war die Beanspruchung der Landbevölkerung für diese Dienste sehr unterschiedlich, immer abhängig von den jeweiligen Grundherren, nahm im Spätmittelalter aber allgemein stetig zu. Die Frondienste wurden durch die Stellung von Gespannen als Spanndienst oder als Handdienst durch eigene körperliche Arbeit in Haus und Hof, Feld und Wald geleistet. Diese Frondienste an sich waren für die Bauern schon hinderlich genug, hielten sie ihn doch davon ab, der eignen Erwerbstätigkeit nach zugehen. Besonders verhasst waren aber die willkürlich, ohne Rücksicht auf eigene dringend notwendige Bestell- oder Erntemaßnahmen, eingeforderten Frondienste.

Allgemein hatte sich in Deutschland im Spätmittelalter die Dreifelderwirtschaft durchgesetzt – in der Harzregion allerdings nur vereinzelt. Die hohe Belastung der Bauern gab diesen nicht den Spielraum auch die Brachflächen mit Faser-, Öl- oder Hülsenfrüchte zu bestellen, worunter deren Produktivität natürlich sehr litt.

Diese angespannte Situation, dieser Druck und der damit verbunden Not und dem Elend - trotz größter Anstrengungen - führte zur Abwanderung der ländlichen Bevölkerung in die jungen, aufblühenden Städte. So entstanden beispielsweise in den Städten Quedlinburg, Wernigerode, Halberstadt und Goslar. Die Neustädte und auch die meisten anderen Städte der Harzregion erhielten neue Siedlungen. Eine große Anzahl der Landbevölkerung zog es auch in entfernte ostelbische Gebiete. Die Grundherren hatten dagegen anfangs kaum Einwände, sie hofften der freigewordene Boden würde von den verbleibenden Bauern bewirtschaftet. Diese Hoffnung trat aber nicht ein und die Grundherren stellten die Abwanderung daher unter Strafe. War die Leibeigenschaft zum Ende des Mittelalters faktisch abgeschafft, so führte diese „Bleibeverpflichtung“ praktische zu einer Rückwendung, ähnlich der Leibeigenschaft.

In den Jahren 1524/25 hatte sich in der Harzregion die Lage soweit zugespitzt, dass sich überall Bauernhaufen sammelten und zur offenen Rebellion übergingen. Andere Dörfer, Siedlungen oder Höfe fassten ihre Beschwerden und Forderungen schriftlich zusammen und überreichten sie ihrem Landesherrn oder dessen Vertreter. Sehr wenige von diesen schriftlichen Gesuchen sind in den Archiven noch erhalten. Auch die 12 Artikel der südwestdeutschen Bauern, die im Frühjahr 1525 auch im Harzgebiet verbreitet wurden, haben wohl kaum nachweisbaren Eingang in die örtlichen Betrachtungen gefunden.

> 1. Ursachen und Umfeld
> 2. Das Harzgebiet im Deutschen Bauernkrieg
> 3. Die territoriale Zersplitterung der Harzregion
> 4. Die Situation der Bauernschaft
> 5. Die Städte der Harzregion
> 6. Der Bergbau und das Hüttenwesen
> 7. Die Rolle der Kirche im Bauenrkrieg
> 8. Harzer Klöster im Bauernkrieg
> 9. Die Grafschaft Mansfeld im Bauernkrieg
> 10. Die sächsischen Ämter Sangerhausen und Salza
> 11. Die Grafschaft Stolberg im Bauernkrieg
> 12. Die Grafschaft Hohnstein im Bauernkrieg
> 13. Das Reichsstift Walkenried im Bauernkrieg
> 14. Die Grafschaft Schwarzburg im Bauernkrieg
> 15. Die Herrschaft Wernigerode im Bauernkrieg
> 16. Die Grafschaft Blankenburg im Bauernkrieg
> 17. Die Grafschaft Anhalt-Ballenstedt im Bauernkrieg
> 18. Das Fürstbistum Halberstadt im Bauernkrieg
> 19. Goslar im Bauernkrieg
> 20. Allstedt im Bauernkrieg

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Copyright der Fotos und der Texte Bernd Sternal 2012