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Andreas Küster - Räuber und Rebell

Im Mittelalter, wie auch noch in den ersten zwei Jahrhunderten der Neuzeit waren die Untertanen (Bauern, Bürger und Handwerker) ihren Standesherren nach deren Gutdünken ausgeliefert. Recht war, was die „Obrigkeit“ befahl - ihr Handeln war immer rechtens. Nur selten wagten es die Menschen jener Zeit dagegen aufzubegehren, zu groß war das Risiko für Leib und Leben.

Als Rebell, der zur Selbstjustiz griff, wurde Michael Kohlhaas bekannt. Dies war aber nur eine literarische Figur von Heinrich von Kleist in dessen gleichnamiger Novelle. Das geschichtliche Vorbild von Kleist hieß Hans Kohlhase aus Cölln an der Spree. Kohlhase war ein Kaufmann der 1532 auf dem Weg zur Leipziger Messe war, als ihm auf dem Weg dorthin, auf Geheiß des Junkers von Zaschnitz, zwei seiner Pferde mit der Begründung abgenommen wurden, er habe sie gestohlen. Kohlhase versuchte sich zunächst juristisch zu wehren, als dies nicht half, griff er zur Selbstjustiz und wurde letztendlich 1540 durch Rädern hingerichtet.

Durch Heinrich Kleists Novelle wurde Kohlhase weltbekannt und fand Eingang in die Geschichtsbücher. Einem anderen Rebellen jener Zeit aus dem Nordharzer Dorf Rieder blieb dies verwehrt.

Im Jahr 1548 suchte der Riedersche Bauer Andreas Küster den anhaltischen Regierungs-hauptmann Hans von Krosigk in Ballenstedt auf. Küster beschwert sich, von seinem Stiefvater Heinrich Hennig um das mütterliche Erbe betrogen worden zu sein. Hans von Krosigk setzte eine Verhandlung an, aber Küster erschien nicht zum festgesetzten Termin. Stattdessen forderte er von einem Gericht der Regensteiner Grafen gehört zu werden, da die strittigen Güter in deren Grafschaft legen. Auch zu einem zweiten Termin in Ballenstedt erschien er nicht.

Dann lehnte Landesfürst Wolfgang die Forderung nach einem Regensteiner Gericht ab. Daraufhin erhielt dieser einen Fehdebrief von Bauer Andreas Küster. Weiterhin sammelte er Anhänger um sich und begann mit Selbstjustiz in Form von Gewalttaten. Er überfiel Bauern aus Rieder und Badeborn, nahm zwei Bauern gefangen und nahm deren Pferde mit.

Dies konnte Fürst Wolfgang nicht ungestraft lassen. Er sandte eine bewaffnete Einheit nach Rieder und die nahm zwei Anhänger Küsters fest, darunter Bauer Andreas Schulze, und ließ beide als Exempel hinrichten.

Andreas Küster konnte allerdings nach Ellrich fliehen. Dort wurde er aber von den fürstlichen Häschern aufgespürt. Zunächst war Küster dort aber der Ellricher Rat wohl gesonnen. Es wurde der Leipziger Schöppenstuhl angerufen, um eine verbindliche Rechtsfindung zu bekommen. In einem „notpeinlichen Halsgericht“ wurde Küster am 5. Juni 1551 zum Tode verurteilt und kam wieder in den Kerker, in dem er schon zuvor seit seiner Festsetzung saß. Ein Gnadengesuch seines Bruders lehnte der Fürst ab. Trotzdem hatte Küster Glück im Unglück, denn er wurde nicht wie allgemein üblich gleich hingerichtet. Ein halbes Jahr nach seiner Verurteilung wurde er von kursächsischen Landsknechten befreit, die gegen Kaiser Karl V. zogen.

Andreas Küster tauchte unter. Im Jahr 1554 hatte er über 100 Gleichgesinnte um sich geschart. Diese Bande überfiel beritten und bewaffnet Rieder, nahm 4 Bauern gefangen und stahl 22 Pferde. Dann verschwand er mit seinen Männern im dichten Harzwald und schickte dem Fürsten einen neuen Fehdebrief. Dann überfiel er mit seinen Männern Ballenstedt, schleppte den Küster fort, raubte 60 Pferde und verschwand wieder im Harz.

Bis 1559 zog Küster mit seiner Band raubend und plündernd durch den Harz. Er war gefürchtet aber auch bewundert und es grassierten unzählige Schauergeschichten vom „Räuberhauptmann Küster“, so dass die Wahrheit nur schwer zu herauszufinden ist.

Dann muss etwas eingetreten sein, die Quellen sprechen von Verrat in den eigenen Reihen, was Küster veranlasste am 6. August 1559 ein Bittschreiben an Fürst Wolfgang zu richten, um eine Wiederaufnahme seines Gerichtsverfahrens zu erreichen. Zwei Verhandlungen fanden in Osterode statt, deren Ergebnisse nicht überliefert sind. Es heißt, Küster wurde die Freiheit zugesichert, wenn er schwöre das Land zu verlassen.

Zehn Jahre später gab es noch einmal eine Nachricht von Küster: Fürst Joachim Ernst, Nachfolger von Fürst Wolfgang, gab Küster die Genehmigung seinen Riederschen Besitz zu verkaufen. Eine weitere Nachricht zu Andreas Küster ist nicht überliefert, was dafür spricht, dass er eines natürlichen Todes gestorben war.

Das Andreas Küster trotz seiner zahlreichen Straftaten und seiner offenen Rebellion gegen die Obrigkeit wohl nicht hingerichtet wurde, ist für jene Zeit schon eine bemerkenswerte geschichtliche Tatsache.

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Copyright der Fotos und der Texte Bernd Sternal 2013